Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln.

Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 12. November 1997 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.